Der ESPA PORTFOLIO BALANCED 30 ist ein gemischter Dachfonds. Als Anlageziel wird neben der Erzielung hoher laufender Erträge auch Substanzerhaltung angestrebt. Der Fonds ist für die Wertpapierdeckung österr. Pensionsrückstellungen (§ 14 Einkommenssteuergesetz (EStG) iVm § 25 Pensionskassengesetz (PKG)) geeignet. Es dürfen Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG und unter Einhaltung des § 25 Abs. 1 Z 5 bis 8, Abs. 2 bis 4 und Abs. 6 bis 8 Pensionskassengesetz (PKG) ausgewählt werden. Für das Fondsvermögens werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51% des Fondsvermögens, Anteile an Investmentfonds - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - erworben, die nach ihren Fondsbestimmungen schwerpunktmäßig in Anleihen oder Aktien oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände investieren bzw. die von zumindest einer international anerkannten Quelle (z.B. Klassifizierung nach Bloomberg, Datastream, software-systems.at, Börsensoftware & Datenbankservice GmbH, etc.) als Anleihen- oder Aktienfonds oder damit vergleichbarer Fonds kategorisiert werden. Die in den jeweiligen Investmentfonds enthaltenen Emittenten müssen hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen, hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen unterliegen. Der Aktienanteil soll grundsätzlich zwischen 0-30% des Fondsvermögens liegen, kurzfristig kann er max. 40% betragen. Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20% des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW, OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30% des Fondsvermögens erworben werden. Aktien, aktienähnliche begebbare Wertpapiere, Corporate Bonds und sonstige Beteiligungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 4 PKG dürfen direkt oder indirekt über Investmentfonds gemeinsam mit sonstigen Vermögenswerten im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 6 PKG bis zu 70% des Fondsvermögens erworben werden. Forderungswertpapiere im Sinne des § 25 Abs. 2 Z 3 PKG dürfen direkt oder indirekt über Investmentfonds bis zu 100% des Fondsvermögens erworben werden. Veranlagungen in Vermögenswerte, die auf eine andere Währung als die der Verbindlichkeiten lauten, sind mit insgesamt 30% des Fondsvermögens begrenzt. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Für den Investmentfonds dürfen derivative Produkte zur Absicherung erworben werden. Zusätzlich können derivative Produkte im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 6 PKG, die nicht der Absicherung dienen, erworben werden, wenn sie zur Verringerung von Veranlagungsrisiken oder zur Erleichterung einer effizienten Verwaltung des Fondsvermögens beitragen. Bis zu 60% des Fondsvermögens werden direkt oder über andere Investmentfonds in risikoreiche Anlagen, worunter im Rahmen dieser Fondsveranlagung u.a. Aktien und Hochzinsanleihen eingeordnet werden, investiert. Dieser Risikoanteil wird laufend aktiv zwischen 0 und 60% gesteuert.