Dieser Teilfonds ist bestrebt, Kapitalwachstum zu erzielen, indem er überwiegend in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere (z. B. Wandelanleihen, ADR, GDR) investiert, die von Unternehmen begeben werden, die zur Wertschöpfungskette der Robotik und deren technologischer Voraussetzungen beitragen und/oder von dieser profitieren. Diese Anlagen erfolgen in Übereinstimmung mit Artikel 41 des Gesetzes von 2010. Die Zielgesellschaften sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in folgenden Bereichen tätig: Roboteranwendungen und -komponenten, Automatisierung, autonome Systeme, Sensoren, Mikrocontroller, 3D-Druck, Datenverarbeitung, Antriebstechnologie sowie Bild-, Bewegungs-oder Spracherkennung und sonstige technologische Voraussetzungen und Software. Zu diesem Zweck kann der Teilfonds bis zu 30% seines Nettovermögens über (i) einer Gesellschaft der Pictet-Gruppe gewährte QFII-Quote, (ii) einer Gesellschaft der Pictet-Gruppe gewährte RQFII-Quote und/oder (iii) das Shanghai-Hong Kong Stock Connect-Programm, (iv) das Shenzhen-Hong Kong Stock Connect-Programm und/ oder (v) vergleichbare akzeptable Wertpapierhandels- und -Clearing-Programme oder Zugangsinstrumente, die dem Teilfonds in der Zukunft zur Verfügung stehen können, in chinesische A-Aktien investieren. Der Teilfonds kann auch derivative Finanzinstrumente zu chinesischen A-Aktien einsetzen. Der Teilfonds kann in jedem Land (einschließlich Schwellenländern), in jedem Wirtschaftssektor und in jeder Währung investieren. Je nach Marktumfeld können sich die Anlagen jedoch auf ein einziges Land oder eine reduzierte Anzahl von Ländern und/oder auf einen Wirtschaftssektor und/oder eine Währung konzentrieren. Ergänzend kann der Teilfonds in jede andere Art von zulässigen Vermögenswerten investieren, beispielsweise andere Aktien als die vorstehend erwähnten, Schuldtitel (einschließlich Geldmarktinstrumente), strukturierte Produkte (wie nachstehend beschrieben), Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW und sonstige OGA) und Barmittel. Der Teilfonds darf jedoch >> gemäß den Bestimmungen von Artikel 181 des Gesetzes von 2010 bis zu 10% seines Nettovermögens in OGAW und sonstige OGA, einschließlich anderer Teilfonds des Fonds investieren; >> nicht mehr als 10% seines Nettovermögens direkt oder indirekt (über Derivate, strukturierte Produkte, OGAW und sonstige OGA) in Schuldtitel beliebiger Art (einschließlich Wandelanleihen und Vorzugsaktien) und Geldmarktinstrumente investieren. Wenn es unter außergewöhnlichen Umständen nach Auffassung des Verwalters im besten Interesse der Anteilinhaber liegt, kann der Teilfonds bis zu 100% seines Nettovermögens in liquiden Mitteln, darunter Bareinlagen, Geldmarktfonds (innerhalb der oben aufgeführten Höchstgrenze von 10%) und Geldmarktinstrumente halten. Der Teilfonds kann in strukturierte Produkte investieren, insbesondere in Anleihen oder andere Wertpapiere, deren Rendite beispielsweise an den Kursverlauf eines Index, der die Modalitäten von Artikel 9 der luxemburgischen Verordnungen vom 8. Februar 2008 erfüllt, von Wertpapieren, eines Wertpapierkorbs oder eines Organismus für gemeinsame Anlagen im Einklang mit den luxemburgischen Verordnungen vom 8. Februar 2008 gebunden ist. Der Teilfonds darf Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte abschließen, um sein Kapital oder seine Erträge zu steigern oder um seine Kosten oder Risiken zu senken. Der Teilfonds kann zum Zweck einer effizienten Verwaltung im Rahmen der Anlagebeschränkungen auch Derivattechniken und -instrumente einsetzen. Beschränkung durch das Investmentsteuergesetz: Mindestens 51% des Nettoteilfondsvermögens müssen in physische Aktien (mit Ausnahme von ADRs, GDRs, Derivaten und geliehenen Wertpapieren) investiert sein, die an einer Wertpapierbörse notiert sind.