Ziel der Anlagepolitik dieses Investmentfonds ist es, durch die Nutzung von Chancen und die Vermeidung von Risiken, die sich aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Entwicklungen ergeben, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Mit diesem verfolgt das Fondsmanagement die Strategie, zu mindestens 61% weltweit in Aktien zu investieren. Der Investmentprozess erfolgt im Rahmen einer Gesamtunternehmenseinschätzung, wobei in erster Linie Bilanzdaten und betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote und Nettoverschuldung sowie qualitative Bewertungskriterien wie z.B. die Qualität der Produkte und des Geschäftsmodells des Unternehmens analysiert werden. Ergänzend wird die Markt- und Branchenattraktivität auf Basis volkswirtschaftlicher Daten bewertet. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation/Selektion nicht mit einem Index vergleichbar ist. Die Investition in Wertpapiere erfolgt nur in solche, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Dazu werden Emittenten nach Kriterien für Umwelt (z.B. Klimaschutz), soziale Verantwortung (z.B. Menschenrechte, Standards in der Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensführung (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bestechung und Korruption) bewertet und im Ergebnis entweder in das investierbare Universum aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen. Die Ausschlusskriterien orientieren sich an den Prinzipien des UN Global Compact sowie an den Geschäftspraktiken der Emittenten. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Unternehmen sollen z.B. den Schutz der internationalen Menschenrechte achten und sicherstellen. Sie sollen unter anderem die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen und im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. Die Einstufung welche Unternehmen in diesem Sinne kontroverse Geschäftspraktiken anwenden, erfolgt im Rahmen des Investmentprozesses. Unternehmen, die kontroverse Waffen herstellen, werden grundsätzlich aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Der Fonds legt mehr als 50% des Aktivvermögens (Wert der Vermögensgegenstände ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 InvStG an. Weiterhin können Geschäfte in von einem Basiswert abgeleiteten Finanzinstrumenten (Derivate) getätigt werden. Die Erträge eines Geschäftsjahres werden bei dieser Anteilklasse grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.