Das Anlageziel dieses Investmentfonds ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Der Fonds kann unter anderem in Wertpapiere und Investmentanteile investieren, wobei der Anteil der Investmentanteile, d.h. Aktien-, Renten-, Geldmarkt- und sonstige Fonds, mindestens 75% des Fondsvermögens betragen muss. Nach Auflegung baut der Fonds über eine Dauer von drei Jahren seine Gewichtung insbesondere in Aktien und Aktienfonds aus. Danach wird angestrebt, mindestens 60% des Fondsvermögens in Aktien und Aktienfonds zu investieren. Darüber hinaus sind Investitionen in Bankguthaben, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente zulässig. Bei der Verwaltung des Sondervermögens wird eine dezidierte ESG-Strategie verfolgt, bei welcher mindestens 75 % des Sondervermögens nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit angelegt werden. Hierfür erfolgt die Auswahl der Investmentanteile nach ökologischen, sozialen und die verantwortungsvolle Unternehmens- bzw. Staatsführung betreffenden Kriterien (sog. ESG-Kriterien). So werden beispielweise die Aspekte Umwelt- und Klimaschutz, Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit, Berichterstattung sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption beachtet. Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Investmentfonds ausgewählt. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist. Die Erträge eines Geschäftsjahres werden grundsätzlich ausgeschüttet. Die Anleger können börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen oder einschränken, wenn außergewöhnliche Umstände dies zur Wahrnehmung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Setzt die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilen ganz oder teilweise aus und lehnt daher die Rücknahme der Anteile ganz (Rücknahmeaussetzung) oder teilweise (Rücknahmebeschränkung) ab, kann dies dazu führen, dass der Auftrag ganz zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird oder dass ein Auftrag in Höhe seines nicht ausgeführten Anteils erlischt.