Das Anlageziel des Fonds besteht darin, durch zufließende Mieteinnahmen sowie durch eine kontinuierliche Wertsteigerung des Immobilienbesitzes nachhaltige Erträge für die Anleger zu erwirtschaften. b) Der Fonds investiert ausschließlich in in Deutschland belegene Immobilien. Derzeit konzentriert sich das Fondsmanagement auf Investments, die überwiegend im Gebiet der Landeshauptstadt München und der anliegenden Landkreise belegen sind. Zu einem späteren Zeitpunkt werden gegebenenfalls weitere deutsche Metropolregionen in Betracht gezogen. Im Interesse einer ausreichenden Risikodiversifizierung wird eine breite Mischung von Nutzungsarten (Büro, Handel, Logistik, Wohnen, Parken, etc.) angestrebt. Werden Immobilien mittelbar über Immobilien-Gesellschaften erworben, wird deren Sitz in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Immobilien kann der Fonds auch Grundstücke für Projektentwicklungen erwerben. c) Der Fonds darf Kredite bis zur Höhe von 30 % der Werte aller Immobilien aufnehmen, um den Erwerb von Immobilien zu finanzieren. d) Bis zu 49 % des Fondsvermögens dürfen in liquide Mittel angelegt werden. e) Der Fonds setzt Derivatgeschäfte ausschließlich zu Absicherungszwecken ein, um mögliche Verluste in Folge von Zinsschwankungen / Währungskursschwankungen zu verhindern oder zu verringern. f) Die Nebenkosten beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften trägt der Fonds. Sie entstehen zusätzlich zu den unten unter Kosten aufgeführten Prozentsätzen und können die Rendite des Fonds mindern. g) Die Erträge des Fonds werden grundsätzlich ausgeschüttet. Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. Der Fonds wird von der Catella Real Estate AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. Die Catella Real Estate AG gehört zur Catella Gruppe. h) Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Allerdings sind Anteilrückgaben erst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und unter Einhaltung einer Rückgabefrist von 12 Monaten durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegen-über der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die depotführende Stelle einzureichen ist, möglich. Die Rückgabeerklärung kann auch schon während der Mindesthaltefrist abgegeben werden. i) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Sie kann die Rücknahme auch aussetzen, wenn die im Fonds vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen oder nicht sofort zur Verfügung stehen, um alle Anteilrückgaben zu bedienen und gleichzeitig die ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung des Fonds sicherzustellen. j) Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen