Der Fonds strebt an, die Preis- und Renditeentwicklung des CenterSquare New Economy Real Estate UCITS Index (der „Index“) vor Gebühren und Aufwendungen nachzubilden. Der Index soll die Wertentwicklung globaler Immobilienunternehmen mit einem Engagement in Technologie-, Wissenschafts- und/oder ECommerce-bezogenen Geschäftsaktivitäten messen. Damit Unternehmen in den Index aufgenommen werden können, müssen bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen (i) von einem REIT oder einer anderen börsennotierten Immobiliengesellschaft begeben sein, der bzw. die vornehmlich direkt oder indirekt im Technologie- und Wissenschaftssektor engagiert ist, unter anderem in den folgenden Teilsektoren: Informationstechnologie, Rechenzentren, Neue Medien, Life Sciences und E-Commerce, (ii) an einer zulässigen Börse notiert sein, (iii) die Mindestanforderungen an Marktkapitalisierung und Liquidität erfüllen und (iv) andere Kriterien, wie in der Indexmethodologie dargelegt. Der Index schließt Unternehmen auf der Grundlage umweltbezogener, sozialer und Governance-Kriterien aus. Der Index verwendet einen Technologie-Score, der den wahrgenommenen Grad des Gesamtengagements eines Unternehmens in Technologie- und Wissenssektoren erfasst („Technologie-Score“). Der Score bewertet Unternehmen auf einer Skala von 1 bis 10 basierend auf ihrem Engagement in den Technologie- und Wissenschaftssektoren, insbesondere den Sektoren Informationstechnologie, Rechenzentren, Neue Medien, Life Science und E-Commerce. Die Gewichtung jedes Wertpapiers im Index wird auf der Grundlage der streubesitzbereinigten Marktkapitalisierung berechnet, bereinigt anhand einer Formel, die Wertpapiere auf der Grundlage des Technologie-Scores sowie von Wachstums- und Substanzkennzahlen neu gewichtet. Die Wachstumskennzahlen konzentrieren sich auf die Fähigkeit eines Unternehmens, den für die Ausschüttung an die Aktionäre verfügbaren Cashflow zu steigern, die Substanzkennzahlen konzentrieren sich auf die Höhe des Cashflows, der für die Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung steht. Der Index wendet zudem eine Begrenzungsmethologie an, nach der einzelne Bestandteile auf 7,5 % begrenzt werden. Darüber hinaus darf die Summe aller Wertpapiere über 5 % bei der Neugewichtung 35 % nicht überschreiten, und alle darüber hinausgehenden Gewichtungen werden abgezogen und anteilig nach der Marktkapitalisierung gewichtet. Der Index wird halbjährlich neu zusammengesetzt. Um sein Anlageziel zu erreichen, nutzt der Fonds einen „Passivmanagement“- bzw. Indexierungs-Anlageansatz und investiert in ein Portfolio von Aktienwerten, die im Rahmen des Möglichen und Praktikablen einer repräsentativen Auswahl der im Index enthaltenen Wertpapiere entsprechen. Da es schwierig, teuer oder anderweitig unwirtschaftlich sein kann, alle im Index enthaltenen Wertpapiere zu kaufen, kann der Fonds auch Aktien oder andere Wertpapiere halten, die eine ähnliche Anlagerendite wie im Index enthaltene Wertpapiere abwerfen, oder er kann in Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Vorbehaltlich der Bedingungen und innerhalb der im Prospekt des WisdomTree Issuer ICAV (der „Prospekt“) angegebenen Grenzen darf der Fonds Pensionsgeschäfte/umgekehrte Pensionsgeschäfte und Aktienleihgeschäfte ausschließlich für ein effizientes Portfoliomanagement abschließen. Die Anteile des Fonds („Anteile“) sind an einer oder mehreren Börsen notiert. In der Regel dürfen ausschließlich zugelassene Teilnehmer (d. h. Makler) Anteile vom Fonds kaufen oder an den Fonds zurückverkaufen. Andere Anleger können an jedem Tag, an dem die betreffende Börse geöffnet ist, Anteile an der Börse kaufen und verkaufen. Ausschüttungspolitik: Die Erträge aus den Anlagen des Fonds werden für die Anteile dieser Klasse in der Regel halbjährlich ausgeschüttet. Empfehlung: Dieser Fonds ist möglicherweise nicht für kurzfristige Anlagen geeignet. Währung: Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Die Referenzwährung dieser Anteilsklasse ist der US-Dollar. Die vollständigen Angaben zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik entnehmen Sie bitte dem Nachtrag zum Fondsprospekt (der „Nachtrag“).