Das OGAW-Sondervermögen wird unmittelbar oder mittelbar nach dem Grundsatz der Risikomischung angelegt. Für das Sondervermögen werden nur solche Vermögensgegenstände erworben, die Ertrag und /oder Wachstum erwarten lassen. Mindestens 51 % des Fondsvermögens müssen aus Aktien bestehen. Präferiert werden Engagements in europäischen und deutschen Werten u.a. aus dem MidCap Segment mit Übernahmethemen. Bei der Auswahl der Aktien / Anleihen stehen unternehmensspezifische Kriterien im Vordergrund. Besonders Unternehmen, die eine starke Marktstellung, zukunftsträchtige Produkte sowie ein kompetentes Management haben, sollen berücksichtigt werden. Wenn der Fonds in Staats- oder Unternehmensanleihen investiert, sollten deren Aussteller eine gute Bonitätseinstufung haben. Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgt durch den Portfoliomanager zur Verwirklichung der zuvor dargestellten Anlageziele und -strategie. Dabei kann der Fonds zur Risikoreduzierung auch in Geldmarktinstrumente und Derivate investieren. Der Fonds wird aktiv gemanagt und hat keine Benchmark. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, möglichst hohe Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Es kann keine Garantie für den Anlageerfolg gegeben werden. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.